Radfahren verboten  
   

Skeptisch gegenüber dem neuen Verkehrsmittel, reagiert die österreichische Regierung unter Kaiser Franz Joseph in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts zunächst mit einem Verbot für RadfahrerInnen auf sämtlichen Straßen. In der Folge wenden sich die neu gegründeten Fahrradclubs und Vereine immer wieder an die Behörden mit der Forderung nach Fahrfreiheit.

1885 werden zwar einige Straßen freigegeben, aber Nummerntafeln und Fahrprüfungen eingeführt. Jeder Velocipedist erhält nach erfolgreicher Prüfung einen "Befähigungsnachweis". Dennoch stehen die Vereine der FahrradfahrerInnen unter strenger Beobachtung der Obrigkeit. Die neue geräuschlose Mobilität, die sich so schwer in geregelte Bahnen lenken läßt, ruft staatliches Mißtrauen hervor. Nachdem die RadlerInnen das Einhalten der Rechtsvorschriften nicht so genau nehmen, werden sie als "unverschämte Gesetzesbrecher" und "praktische Anarchisten" bezeichnet.

Auch wenn schon um die Jahrhundertwende die Ausgabe von Nummerntafeln aufgrund des hohen bürokratischen Aufwandes wieder eingestellt wird, bleibt die Meldepflicht für Räder aufrecht.

Was die Fahrtrichtung auf den Straßen anbelangt, so wird im östlichen Österreich noch bis 1938 links gefahren. In Vorarlberg, Tirol und Kärnten fährt mann/frau von Anfang an rechts.