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Skeptisch
gegenüber dem neuen Verkehrsmittel, reagiert die österreichische Regierung
unter Kaiser
Franz Joseph in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts zunächst
mit einem Verbot für RadfahrerInnen auf sämtlichen Straßen. In der
Folge wenden sich die neu gegründeten Fahrradclubs und Vereine immer
wieder an die Behörden mit der Forderung nach Fahrfreiheit.
1885 werden zwar einige Straßen freigegeben, aber Nummerntafeln und
Fahrprüfungen eingeführt. Jeder Velocipedist erhält nach erfolgreicher
Prüfung einen "Befähigungsnachweis". Dennoch stehen die Vereine der
FahrradfahrerInnen unter strenger Beobachtung der Obrigkeit. Die neue
geräuschlose Mobilität, die sich so schwer in geregelte Bahnen lenken
läßt, ruft staatliches Mißtrauen hervor. Nachdem die RadlerInnen das
Einhalten der Rechtsvorschriften nicht so genau nehmen, werden sie
als "unverschämte Gesetzesbrecher" und "praktische Anarchisten" bezeichnet.
Auch wenn schon um die Jahrhundertwende die Ausgabe von Nummerntafeln
aufgrund des hohen bürokratischen Aufwandes wieder eingestellt wird,
bleibt die Meldepflicht für Räder aufrecht.
Was die Fahrtrichtung auf den Straßen anbelangt, so wird im östlichen
Österreich noch bis 1938 links gefahren. In Vorarlberg, Tirol und
Kärnten fährt mann/frau von Anfang an rechts.
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